eRezept

das elektronische Rezept kommt

Die verpflichtende Einführung des eREZEPT für alle Kassenpatienten in Deutschland zum 01.01.2024 wird wahrscheinlich zu einigen organisatorischen Schwierigkeiten führen. Daher haben wir uns entschieden, schon einen Monat früher auf das eREZEPT zu wechseln, um Probleme schon im Vorfeld auszuräumen. Für Privatpatienten ändert sich nichts.

Stand: 11.10.2023

 

Wir starten am 01. Dezember 2023 mit der Nutzung des eRezept in unserer Praxis .

Vorerst wird das eREZEPT nur für Verordnungen auf dem roten Kassenrezepte genutzt. Grüne Selbstzahlerrezepte, Privatrezepte und BTM-Rezepte bleiben vorerst in der bisherigen Form.

Dabei gibt es verschiedene Wege, wie unsere Patienten eine Verordnung erhalten können.

 

Voraussetzung ist aber immer, dass die Versichertenkarte bei uns zu Beginn jedes Quartales neu eingelesen wurde. Fremde bzw. neue Patienten, deren Versichertenkarte nicht in der Praxis hinterlegt ist können keine Verordnung erhalten.

 

  • Die Praxis schickt die Verordnung elektronisch an die Gematik-eREZEPT-APP. Der Patient kann diese auf seinem Smartphone lesen und zeigt den darin enthaltenen QR-Code in der Apotheke, die damit die Verordnung lesen und ausführen kann.

 

  • Die Praxis lädt die Verordnung auf den Gematik-Server. Der Patient legt in der Apotheke seine Versichertenkarte vor und die Apotheke kann die Verordnung laden und ausführen.

 

  • Die Praxis druckt die Verordnung mit QR-Code auf weißem Papier, der in der Apotheke gescannt werden kann (diese Möglichkeit wird nur eine befristete Notlösung sein).

 

Die Praxis ist vorbereitet, wir haben Lesegeräte und Software installiert und das Team geschult.

Unsere Patienten müssen nun ihrerseits zeitnah Vorbereitungen treffen:

 

  • Laden Sie die Gematik-eRezept-APP auf Ihr Smartphone (sie ist sowohl für Apple als auch für Android im jeweiligen AppStore verfügbar).

 

  • Zur Freischaltung der APP  benötigen Sie eine PIN von Ihrer Krankenkasse, die in der Regel schriftlich beantragt werden muss.
    Sie wird nicht automatisch zugeschickt. Vorlaufzeit ca. 2-4 Wochen.

 

  • Prüfen Sie ob Ihre Versichertenkarte aktuell genug ist um von Apotheken als Legitimation zur Freigabe der Verordnung verwendet werden zu können. Erkennen können Sie dies am „Kontaktlos-Logo“ und an der „6-stelligen Zahl“ unter den Deutschlandfarben der Karte. Ansonsten müssten Sie noch eine neue Karte beantragen,
    was ca. 3-6 Wochen dauern kann.

 

 

  • Sprechen Sie mit dem/der  Apotheker/in Ihrer Wahl und klären Sie ob diese vorbereitet sind ab dem 01. Dezember das eRezept zu verarbeiten.

 

Wir bitten unsere Patienten um etwas Geduld. In der Anfangszeit wird die Verordnung vermutlich langsamer gehen und manche technische Feinheit wird sowohl auf Praxisseite als auch auf Patientenseite noch nachjustiert werden müssen. Zudem könnte es zu Beginn jedes Quartales zu einem höheren Patientenaufkommen kommen. Wir arbeiten an Lösungen, um diesen Prozess so effizient und patientenfreundlich wie möglich zu gestalten.

 

Ihr Praxisteam